Werkfeuerwehr
Eine Werkfeuerwehr ist, ähnlich wie eine Berufsfeuerwehr, eine Feuerwehr, welche im Sinne des Gesetzes nicht öffentlich ist. Werkfeuerwehren sind staatlich angeordnete oder staatlich anerkannte Feuerwehren. Sie werden aus hauptberuflichen oder aus nebenberuflichen Kräften gebildet. Ihre primäre Aufgabe besteht überwiegend in der Sicherung des Brandschutzes in großen Industriebetrieben.Sie müssen bzgl. Aufbau, Ausbildung und Ausrüstung den Erfordernissen der zu schützenden Betriebe als auch der öffentlichen Feuerwehr entsprechen. Nicht staatlich anerkannt ist hingegen die Betriebsfeuerwehr.
Werkfeuerwehren sind spezialisiert auf die in ihrem Unternehmen zu erwartenden Einsätze. So sind zum Beispiel Flughafenfeuerwehren speziell für die Brandbekämpfung an Flugzeugen ausgelegt. Entsprechend den Auflagen durch die Aufsichtsbehörden dürfen die Werkfeuerwehren auch außerhalb des Werkgeländes auf Anforderung eingesetzt werden.
Öffentlichen Feuerwehren (Berufs-, Pflicht- und Freiwillige Feuerwehren) bilden mit den Werkfeuerwehren die Feuerwehren der Gemeinde. Regelmäßig überprüfen die Aufsichtsbehörden, z.B. in NRW die Bezirksregierungen, den Leistungsstand der Werkfeuerwehren im Regierungsbezirk. Der Werkfeuerwehrverband Deutschland (WFVD) ist ein Zusammenschluss aller deutschen Werkfeuerwehren.
Die Werkfeuerwehren der chemischen Industrie unterhalten gemeinsam mit österreichischen Betriebsfeuerwehren das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem TUIS.
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